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Der ehemaligen "Oberen Mühle"; schon 1408 erstmals urkundlich erwähnt, ist ihr hohes Alter heute nicht mehr anzusehen. Sie stellte 1953 ihre Funktion ein. Einzige nennenswerte Reste aus alter Zeit sind das in der Wand des ehemaligen Mühlengebäudes eingelassene Müllerswappen mit dem Datum "159." und eine Keilsteinbrücke des 19. Jahrhunderts, die in geringer Entfernung den Breitenbach überquert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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