Ernst-Ludwigs-Heilstätte
Wohnhaus des Chefarztes, Detail Eingangsbereich
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Odenwaldkreis
Breuberg
Sandbach
  • Ernst-Ludwig-Straße 106
  • Ernst-Ludwig-Straße 111
  • Ernst-Ludwig-Straße 109
Ernst-Ludwigs-Heilstätte
Flur: 8
Flurstück: 548/3

Repräsentativ am Ende einer Talmulde nördlich von Sandbach gelegener, großzügiger Hospitalkomplex, 1899 bis 1901 als Heilstätte der hessischen Landesversicherungsanstalt für lungenkranke Männer errichtet. Architekt war der 1836 in Trier geborene Victor von Weltzien, ehemaliger Mitarbeiter von Gropius & Schmieden in Berlin, seit 1888 Leiter des hessischen Hochbauwesens in Darmstadt. Das Hauptgebäude, ursprünglich ein breitgelagerter, 52 m langer Bau mit drei Treppengiebeln (dem St. Marien-waisenhaus einst sehr ähnlich), wurde seit 1952 durch den Architekten Erk/Bad König völlig umgebaut. Dabei wurde der Altbau, der noch weitgehend im heutigen Hauptgebäude steckt (Bibliothek noch ursprünglich), ummantelt und durch Anfügung seitlicher Flügel in eine dem Süden zugewandte, leicht geschwungene Form gebracht, ein typischer Bau der 50er Jahre, der bei neuerlichen Umbauten seit 1972 und 1984 nur unwesentlich verändert wurde. Das Gebäude ist die einzige bedeutendere bauliche Leistung der 50er Jahre im Kreisgebiet.

Von den ehemaligen Nebengebäuden, die Victor von Weltzien entwarf, stehen nur noch zwei: seitlich am Waldrand, innen und außen im wesentlichen noch in originaler Gestalt, das Wohnhaus des Chefarztes, eine vorzüglich ausgestattete, historistische Villa mit Staffelgiebel, Treppenturm und Fachwerkaufsatz, die vor allem im Inneren (Treppenhaus, Deckenstuck und Wandtäfelung) deutliche Hinwendung zum Jugendstil zeigt. Das Wohnhaus des Verwalters ist ein kleineres, doch immer noch sehr ansehnliches Landhaus mit historistischen Fachwerkaufbauten und einem oberen Loggiengiebel im Schweizerhaus-Stil, auf einem polygonalen Standerker aufsitzend.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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