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Unmittelbar neben Kirche und Rathaus gelegener, großer Vierseithof, bis 1830 im Besitz des Alexanderstifts Aschaffenburg. Zweistöckiges, giebelständiges Wohnhaus des frühen 18. Jahrhunderts, 1934 nach hinten erweitert. 1978 Freilegung des qualitätvollen barocken Fachwerks mit Profilierung an Schwellen und Rähm, Mannfiguren und geschnitzten Brüstungsbrettern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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