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Scheune mit mächtigem, in Sandstein gemauertem Gewölbekeller des 16/17. Jahrhunderts, der außen mit starken Strebepfeilern bewehrt ist, vielleicht ehemals eine Zehntscheune oder ein herrschaftlicher Keller. Das Monogramm PS und das Datum 1849 im Kellerportal deuten an, daß das Gebäude einst zum Hof des Peter Schwinn (Spessartstraße 4) gehört haben muß. Aus dieser Zeit (1849) stammen die vorgeblendete südliche Giebelwand und das relativ flache Dach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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