Hofansicht, Spessartstraße 6-8
Wohnhaus, Spessartstraße 8
Spessartstraße 6-8 Ansicht von Westen, von Osten. Bauaufnahme TH Darmstadt, 1977
Spessartstraße 6-8 Ansicht von Süden, von Norden
Stallscheune, Spessartstraße 6-8
Kellerportal, Spessartstraße 6-8
Kellerportal, Spessartstraße 6-8
Spessartstraße 6-8; Bauaufnahme TH Darmstadt, 1977
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Odenwaldkreis
Breuberg
Wald-Amorbach
  • Spessartstraße 6
  • Spessartstraße 8
Flur: 1
Flurstück: 10

Ältester und bedeutendster der fünf Erbbestandshöfe der Freiherren von Sickingen in Wald-Amorbach. Das Wohnhaus Nr. 8 ist das älteste Haus im Dorf und besteht aus einem hohen Bruchsteinsokel mit Gewölbekeller, im Bogenscheitel des Portals 1592 datiert, und einem wohl gleichaltrigen Wohngeschoß in schlichtem, konstruktivem Fachwerk, das über eine hohe seitliche Freitreppe zugänglich ist. Die Farbfassung des erst kürzlich freigelegten Fachwerks wurde nach Originalbefunden angelegt.

Ein zweites, im frühen 17. Jahrhundert entstandenes Wohnhaus, riegelartig die Hofreite im Norden abschließend, steht gleichfalls auf einem hohen, in den Hang hineingeschobenen Kellersockel (originale Kellertür) mit Außentreppe; das noch in unversehrtem Zustand befindliche Fachwerkwohngeschoß ist nachträglich verputzt. Bemerkenswert zwei originale Fenster des 17. Jahrhunderts auf der Nordseite des Hauses, mit T-förmiger Teilung und sechseckiger Bleiverglasung (Rahmen später aufgenagelt). Beide Häuser gehören zu den ältesten bäuerlichen Wohnhäusern des Odenwaldkreises und sind wegen der selten gut erhaltenen Baudetails auch von künstlerischer Bedeutung.

Denkmalwert als unverzichtbarer räumlicher Abschluß des Hofs besitzt auch die auf der Westseite gelegene Stallscheune, ein ebenfalls noch in originalem Zustand erhaltenes Gebäude mit massivem Kuhstall; Tenne, Pferdestall (mit originaler Tür, im Süden massiv) und Heuboden in Fachwerk.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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