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Giebelständiges Wohnhaus einer Hofreite. Zwei Fachwerkwohngeschosse über hohem, massivem Keller-Stall-Sockel, dieser und das Fachwerk nachträglich verputzt; Krüppelwalmdach. Gebäude von städtebaulichen Qualitäten, um 1780 erbaut. Zum Hof gehörte ehemals eine Fachwerkscheune mindestens gleichen Alters, die auf der anderen Straßenseite stand (Spessartstraße 5). Die Westwand der mittlerweile abgebrochenen Scheune war mit handgerissenen Langschindeln verkleidet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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