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Steinkreuz mit abgebrochenen Querarmen, auf dessen Schaft in flachem Relief ein länglicher Gegenstand dargestellt ist. Der Legende nach soll dieser Sühnestein an einen 1820 an einer alten Spinnerin verübten Mord erinnern. Man hat den Stein auch mit einem "Hexentanzplatz" bzw. einem vorchristlichen Kult in Verbindung gebracht, eine Deutung, die durch die Identifizierung als fragmentiertes Steinkreuz hinfällig geworden ist. Südlich des Dorfs am Weg nach Sandbach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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