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Gestelztes Kleinhaus mit Scheunenteil unter einem Dach, ehemals das Haus des Ortsdieners. Hoher Bruchsteinsockel mit Stall, einläufige Freitreppe. Wohngeschoss in schlichtem Fachwerk, um 1810 datierbar, darüber um 1900 ein geräumiges Zwerchhaus aufgesetzt. Seltenes Beispiel eines Mischtyps zwischen Ein- und Kleinhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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