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Der Wehrkirchhof mit der alten Pfarrkirche war sicherlich einst Teil einer 1324 urkundlich erwähnten Burganlage und nimmt, in leicht erhöhter Position, die Mitte des ursprünglich kreisförmigen, von einem Wall umgebenen Zentortes ein, dessen Umgrenzung noch weitgehend im gekrümmten Straßenverlauf ablesbar geblieben ist. Zur Wahrung des südlichen Eingangsbereichs des Wehrkirchhofs sind die Treppenanlage und die beiderseits der Treppe stehenden Fachwerkhäuser sowie Pfarrhaus und ehemalige Pfarrscheune in die Gesamtanlage miteinzubeziehen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |