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Zweistöckiges, traufständiges Wohnhaus einer großen Hofreite, nach Inschrift am Kellereingang 1833 erbaut. Gutes, konstruktives Eichenfachwerk in strenger Dreizonigkeit mit wandhohen Streben und mittigem Hauseingang, ohne Stockwerksübersetzung; Krüppelwalmdach. Qualitätvoller Bau, von großer Bedeutung für das Ortsbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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