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Zweistöckiges, traufständiges Fachwerkhaus, im Süden und Westen verkleidet; östlich einfaches Fachwerk mit profilierter Rähmverschalung freiliegend, um 1800 datierbar. Durch seine Lage an der Ecke neben der Treppe zum Kirchhof von großer Bedeutung für das Ortsbild, trotz einem entstellenden Garagenanbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |