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Gesamtanlage
Altstadt mit Schloß und Lustgartenbereich
Der Siedlungskern der Stadt Erbach mit dem Schloß der Grafen zu Erbach-Erbach, einer viele Male umgebauten ehemaligen Wasserburg aus der Zeit um 1200, und der noch immer teilweise ummauerten Burgmannensiedlung ("Städtel"), die sich nördlich des Schloßbereichs erstreckt, ist bis heute so gut erhalten, daß er sich dem Besucher sofort erschließt. Um den ältesten Teil der Stadt - eigentlich nur ein erweiterter Burgbezirk - siedelten sich seit dem 15. Jahrhundert Bürger, Handwerker und Bauern an, so am Schloßgraben, der noch heute diesen Namen trägt, in der sich nördlich an den Graben anschließenden Brückenstraße und sogar jenseits der Mümling (der sogenannten "Vorstadt"), wo 1570 der Lustgarten angelegt wurde. Hinzu kamen nach und nach Häuser an den Ausfallstraßen nach Michelstadt, Beerfelden und Mossautal (Hauptstraße, Jahnstraße, Bahnstraße und Sophienstraße), wo man heute trotz zahlreicher Abrisse in den letzten Jahrzehnten noch immer viel historische Bausubstanz des 18.-19. Jahrhunderts vorfindet.
Zur Gesamtanlage nach § 2 Abs. 2 (1) HDSchG zählen die solchermaßen umrissenen älteren Teile der Stadt: Schloßanlage, Städtel und Lustgarten, ferner die Häuser am Schloßgraben mitsamt ihrer Scheunenzeile und den von Bebauung weitgehend freigebliebenen Gartenflächen hinter den Häusern (Fl. 1, Flurst. 92/1, 102/1, 115/1, 118/1, 120/1, 126/1, 814/2, 816-21, 824-29, 832/1, 833, 834/1 und 834/2), die deutlich den einstigen Stadtrand markieren und überdies einen freien Blick auf die Altstadt ermöglichen; die verwinkelte, kleinteilige Siedlungsstruktur zwischen Bahndamm und Brückenstraße (Sophienstraße, Hohl, Im Eck); die Brückenstraße selbst, ausgenommen die neuere Bebauung eines Teils der Nordseite (Nr. 15-23), aber einschließlich der Gebäude in der Krümmung des Flußlaufs (hinter den Nr. 1-9); der Lauf der Mümling vom Fußgängersteg an der Stadtwiese bis zum eisernen Steg südlich des Lustgartens; ein Teil der Hauptstraße (ungerade Nr. 7-17, mit den kleinen Gebäuden hinter Nr. 11-17); Am Pfarrgarten (Nr. 1); Pfarrgasse (Nr. 2, 2a und 4); Jahnstraße (Nr. 1 und 3); Bahnstraße (Nr. 1-27 bzw. 2-20) mitsamt den zur Friedrich-Ebert-Straße gehörenden Flächen bis zum Eisernen Steg und der früheren städtischen Zehntscheune (Bahnstraße 20) als optischem Abschluß.
Gesamtanlage Obere Hauptstraße
Im Bereich der früheren Ausfallstraße nach Michelstadt, nördlich der Altstadt gelegen, entwickelte sich um die Mitte des 19. Jahrhunderts eine bürgerliche Vorstadt. Es entstanden repräsentative Putzbauten in den verschiedenen Stilrichtungen des Historismus, zum Teil entworfen von Baumeister Sylvester Stockh. Die qualitätvolle architektonische Gesamtwirkung der Straße wurde leider in den vergangenen Jahren durch Neubauten und Schaufenstereinbrüche beeinträchtigt. Der Bereich der Gesamtanlage umfaßt die Gebäude Hauptstraße 32/39 bis 52/57.
Gesamtanlage Schillerstraße
Schillerstraße 16-26 bzw. 17-27. Einheitliche Siedlung, in den Jahren 1919 bis 1923 nach Entwürfen des Stadtbaumeisters Wilhelm Glenz (geb. 1882) errichtet, teils durch die "Gemeinnützige Baugesellschaft" (Nordreihe), teils durch die Stadt Erbach (Südreihe). Die Siedlung besteht aus sechs zweieinhalbstöckigen, traufständigen Sechsfamilienhäusern aus verschindeltem Fachwerk (eins verputzt), die überwiegend Krüppelwalmdächer mit vierachsigen Zwerchhäusern sowie Kellersockel aus Sandsteinquadern aufweisen. Die bergseitige Nordzeile steht erhöht über einer Sandsteinmauer mit Lattenzaun. Die hinter den Häusern liegenden Hausgärten mit insgesamt sechs Doppelschuppen sind noch weitgehend im originalen Zustand. Sozial- und stadtbaugeschichtlich interessante Anlage typisch ländlichen Zuschnitts, eine in Formen- und Materialwahl noch ganz der lokalen, traditionellen Bauweise des 19. Jahrhunderts verpflichtete Version sozialen Wohnungsbaus.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |