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Stattliches, zweigeschossiges Fachwerkhaus zu fünf Achsen in Traufstellung, ganzseitig verschindelt, erbaut im frühen 18. Jahrhundert, 1825/26 aufgestockt; Krüppelwalmdach. Straßenseitiges Mittelportal und Freitreppe beseitigt, dafür hinten Anbau eines gegiebelten Portalrisalits. Wichtiger Bestandteil des Straßenbildes am Schloßgraben durch die Position im Scheitel der Straßenkrümmung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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