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Zweistöckiges, traufständiges Doppelhaus der Mitte des 18. Jahrhunderts in ganzseitig verschindeltem, bei ursprünglicher Fensterteilung noch unversehrtem Fachwerk mit deutlicher Stockwerksübersetzung; mittiges Zwerchhaus von 1929. Durch die schräge Lage zur Straße weithin sichtbar und daher aus städtebaulichen Gründen unentbehrlich. Fenster im Nordgiebel z. T. mit alter Bleiverglasung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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