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Entstanden um 1798, ca. 1825 aufgestockt und seitdem auch als Armenhaus genutzt. Großes, traufständiges Fachwerkhaus mit mittigem Zwerchhaus, im Süden und Westen holzverschindelt. Daneben gab es in der Straßenflucht eine Stallscheune aus verputztem Bruchstein mit Fachwerkgiebel. Handwerklich solides Haus, durch seine Lage in der Sichtachse des Schloßgrabens auch von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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