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Schenkung eines Ackers hinter dem Gutleut- oder Siechenhaus durch Graf Georg III., hier 1590 die Eröffnung eines neuen Friedhofs anstelle des alten Gottesackers im Brudergrund (vgl. S. 295). Aus dieser Zeit stammt die Kapelle; ein schlichter, mit spitzem Satteldach gedeckter Bruchsteinbau mit erhöhtem Altarraum und runden bzw. rundbogig geschlossenen Fenster- und Portalöffnungen. Grabsteine des 18. Jahrhunderts sind außen und im Inneren der Kapelle eingelassen, ebenso in der südlichen Friedhofsmauer. Die Einfriedung des Friedhofs, dessen ältester Teil im Westen bei der Kapelle liegt, ist mehrfach nach Osten hin verlängert worden. An markanter Stelle steht ein Kriegerdenkmal (1874), das ehemals den Marktplatz zierte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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