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Teil der Gesamtanlage:
Erbach
Weit in den Straßenraum geschobenes, giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkhaus. Trotz seiner Lage außerhalb des Städtels schon 1562(d) erbaut
Erdgeschoß und Westfassade verschindelt, vorn ein Ladeneinbau von 1899. Sehr interessantes Fachwerk an der südlichen Obergeschoß-Traufwand: genaste Fußbüge, ein angedeuteter Fenstererker (eins der drei Fenster zugesetzt) und ein kleines originales Fenster. Dachstuhl z. T. stehend, z. T. liegend.
Innere Raumstrukturen und Fachwerkgefüge weitgehend bauzeitlich erhalten. Im EG ehemals drei Querzonen mit straßenseitiger Stube. Im OG mehrere bauzeitliche Türöffnungen erhalten, darunter eine vermauerte Öffnung mit Kielbogensturz.
Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen nach § 2 Abs. 1 HDSchG.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |