Remisengebäude, Hauptstraße 42
Hauptstraße 42
Hauptstraße 42
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Odenwaldkreis
Erbach
  • Hauptstraße 42
Flur: 1
Flurstück: 401/3

Pittoreske neogotische Gebäudegruppe des 19. Jahrhunderts, deren stilistische Geschlossenheit über die Entstehung in zwei zeitlich weit auseinanderliegenden Bauphasen hinwegtäuscht. Der südliche Haupttrakt, 1846 vom Grafen Eberhard zu Erbach-Erbach als Wohnhaus für gräfliche Beamte erbaut, vermutlich nach Plänen von Sylvester Stockh, ein rechteckiger zweieinhalbstöckiger Putzbau mit sparsamem Werksteindekor im Tudorstil und großem, übergreifendem Walmdach, die blockhafte Wirkung jedoch durch steile Zwerchhäuser zurückgenommen. Später vom Grafen Arthur (1849-1908), dem gräflichen Kammerdirektor, bezogen. Veränderungen an der Fassade 1878 (Gauben?). Im Jahr 1895 nördlich ein gegiebelter Anbau mit zweistöckigem Erker durch den gräflichen Baumeister Christian Brüchmann (1832-1909), der dem Gebäude trotz Beibehaltung des Baustils eine zeitgemäße malerische Gesamtwirkung gab. Von zurückhaltender Schlichtheit ein niedriges Remisengebäude an der Rückseite des Hofs. Insgesamt eine Gebäudegruppe von städtischem Habitus und guten architektonischen Qualitäten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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