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Stattliches, giebelständiges Wohnhaus einer Hakenhofreite, erbaut 1751, das Fachwerk verputzt, mit deutlichen Stockwerksübersetzungen; die alten kleinen Fenster teilweise noch erhalten, im Erdgeschoß zumeist erneuert. Alte Hofeinfriedung mit Mauer und Sandsteinpfosten. Stallscheune von 1855 als rückwärtiger Riegel. Eine der wenigen intakten Hofreiten in unmittelbarer Nähe der Altstadt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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