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Zwei kubische Villen, erbaut nach Plänen von Heinrich Metzendorf zwischen 1918 (Planung) und 1924 für den Grafen zu Erbach-Erbach als Wohnhäuser für hohe Forstbeamte. Die beiden untereinander völlig identischen, landhausartigen Villen sind, Odenwälder Bauweise entsprechend, in holzverschindeltem Fachwerk erbaut, inmitten terrassierter Gärten. Der polygonalen Portalüberdachung entspricht auf der Rückseite jeweils ein polygonaler Wintergarten mit toskanischen Säulen, darüber je eine Loggia. Die der Zeltform angenäherten Walmdächer sind allseitig jeweils mit drei bzw. vier Gauben besetzt. Der Zustand der Häuser entspricht bis auf vereinzelte Details (Verglasung von Wintergarten und Loggia, neues Dach des Wintergartens bei Nr. 17; neue Dachdeckung bei Nr. 23) dem originalen. Im hinteren Teil des Grundstücks befindet sich eine gemeinsame Remise mit Pferdestall, Laubengang und Walmdach mit zentralem Zwerchgiebel. Im Ganzen eine schon von weitem sichtbare Anlage von großen ästhetischen Qualitäten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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