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Verschindeltes, zweistöckiges Fachwerkhaus, gelegen in einem malerischen Winkel am Ende eines zwischen den Häusern Nr. 5 und 13 verlaufenden Gäßchens, mit der Rückseite an die Städtelmauer angelehnt, westliche Hälfte 1854 erneuert, der Rest im Kern jedoch wesentlich älter. Neue Außentreppe und neues Biberschwanzziegeldach mit Doppelgaube. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und stadtbaugeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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