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Stattliches, einst zweigeteiltes, zweistöckiges Fachwerkhaus mit breitem Halbwalm an der nördlichen Giebelfront; massiver Kellersockel und seitlicher Eingang. Konstruktives Fachwerk das ehemals auf Steinsicht verputzt war. Das Gebäude hat starke Ähnlichkeit mit dem 1712 datierten Nachbarhaus Nr. 22, beide sind wohl gleichzeitig erbaut. Östlich ein einstöckiger, mit Pultdach gedeckter, massiver Anbau, früher ein Schlachthaus. Haus von guten künstlerischen und städtebaulichen Qualitäten, in dem seit 1745 die Stadtschultheißen, später die Bürgermeister ihren Wohnsitz hatten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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