Dachstuhl,
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Odenwaldkreis
Erbach
  • Städtel 15A
''Tempelhaus''
Flur: 1
Flurstück: 59/13

Das "Steinerne Haus", nach einer irrtümlichen Überlieferung auch "Tempelhaus" oder "Templerhaus" genannt und angeblich als "Duphus" (Daubhaus) der Familie Echter schon im 14. Jahrhundert urkundlich bezeugt, wurde als Wohnturm in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts errichtet. Die Fensterprofilierungen haben in der Vergangenheit zu den verschiedensten Datierungen des Bauwerks geführt, doch sind die Fenster fast ausnahmslos späteren, nicht originalen Ursprungs. Die genaue Bauzeit wurde aufgrund des 1378/79 aufgeschlagenen Dachstuhls (dendrochronologische Datierung) ermittelt. Bedeutendes Burgmannenhaus am nördlichen Zug des Städtelberings, in den das Gebäude mit seinem Erdgeschoß-Mauerwerk integriert ist: Ein dreigeschossiger Sandsteinbau mit Bossenquadern an den Hausecken und markanten Treppengiebeln. Häufiger Wechsel der Funktion: Wohn- und Wehrturm, Burgseß der Familie Echter von Mespelbrunn (zu deren Besitz gehörten auch das benachbarte Haus Nr. 17 und zumindest der Keller des Hauses Nr. 19), erstes großherzoglich-hessisches Amtshaus und Landratsamt, später Hospital ("Erasmusstift"), Altersheim und Sitz des Roten Kreuzes. Das "Tempelhaus" befindet sich im Besitz der Grafen zu Erbach-Erbach. Denkmal von überregionalem Rang.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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