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Repräsentatives, zweistöckiges Fachwerkhaus, in der Bauweise den Nr. 13 und 18-20 sehr ähnlich und wie diese ursprünglich verputzt, daher auch das ein Steinportal imitierende, hölzerne Türgewände mit Segmentgiebel. Guter Erhaltungszustand mit Ausnahme der in Bimsbeton erneuerten, westlichen Erdgeschoß-Seitenwand. Datierung 1712 im Sturz eines Kellerfensters. Hinten ein kleiner Fachwerkschuppen jüngeren Datums.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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