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Die ehemalige Stadtbefestigung, die nur den kleinen Bezirk der Burgmannensiedlung (Städtel) einschloss, ist noch an vielen Stellen erhalten, zumeist die Erdgeschosswand der angrenzenden Gebäude bildend, teils freistehend und mit späteren Einbrüchen. Das Untertor schon im 15. Jahrhundert beseitigt; Reste der oberen Stadtpforte dürften im Rathaus (Städtel 1) aufgegangen sein. Ein Stadtturm, restauriert und nach alten Befunden verputzt und farblich gefasst, gehört zum Anwesen Städtel 32; der Rest eines Mauerturms bildet heute die Sakristei der evangelischen Stadtkirche und auch im Haus Städtel 26 sollen Reste eines weiteren enthalten sein. Angeblich diente auch das "Tempelhaus" (Städtel 21 (15a)) ursprünglich als Stadtturm. Das Areal des einstigen Schlossgrabens ist bis heute weitgehend von Bebauung freigehalten worden. Lediglich am Anfang und am Ende der Brückenstraße steht je ein Haus (ein weiteres ist in den 1970er-Jahren abgerissen worden).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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