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Der Keller aus der Zeit vor dem 30jährigen Krieg enthält im Sturz die Inschrift "1H60V5" (1605). Eine Kuriosität: Er gehört seit Anbeginn – und auch heute noch – zu dem benachbarten Gasthaus (Fortunastraße 38), das mit seinem Grundstück bis an die Hauswand des kleinen Doppelhauses Fortunastraße 34-36 reicht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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