Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zur Straße hin offener Dreiseithof von außergewöhnlicher Vollständigkeit. Über massivem Kellersockel mit zweiläufiger Freitreppe gestelztes, einstöckiges Wohnhaus, um 1800, in verputztem Fachwerk von symmetrischer Dreizonigkeit, kürzlich renoviert. Westlich die etwa gleichzeitige Scheune. Im Osten ein Schweinestall von bemerkenswerter handwerklicher Qualität, gefügt aus sorgfältig geglätteten, hellen Sandsteinquadern, mit sechs Boxen, die Futtertröge zur Außenfütterung schräg nach vorn kragend. In seinem Dachstuhl der Hühnerstall, als solcher durch ein originelles Flachrelief am Südgiebel mit einem Hahn und der Jahreszahl 1831 ausgewiesen. Zum hinter dem Wohnhaus fließenden Erdbach und zum Nachbarhof (vgl. Dreiseetalstraße 47) hin ist das Gehöft durch Stellsteinreihen abgegrenzt. Insgesamt vermittelt das Anwesen wie nur wenige andere ein noch unverfälschtes Bild bäuerlicher Wohnkultur.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |