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Einziges im Dorf erhaltenes Exemplar eines Einhauses, ein langgestrecktes, einstöckiges Gebäude, in ortsbildprägender Position an einer Straßengabelung gelegen. Wohnteil in verschindeltem Fachwerk, zur Hälfte aufgestockt mit quer zur Dachlinie verlaufendem Giebel; Stallteil in Massivbauweise, verputzt; Scheunenteil in verlattetem Fachwerk. Zum Erdbach und zum Nachbarhof (Dreiseetalstraße 45) Abgrenzung durch Stellsteine.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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Baum |