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Rundbogig schließendes Kellerportal aus Sandstein am Wohnhaus einer Hofreite, im Schlußstein die Initialen "G.H.M." und das Datum 1825. Außergewöhnlich reich geschnitztes Türblatt, verziert durch fein profilierte Felderung mit Zahnschnitt, Rauten und Wirbelrädern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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