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Spätmittelalterliches Steinkreuz von 80 cm Höhe oberhalb eines Hohlwegs, der alten Straße nach Bullau, in der Flur "Am Bubenkreuz" ("Am Bubenkitzel", 1818). Der Legende nach wurde hier ein Bub von zwei anderen totgekitzelt. Dem eingeritzten Zeichen nach, einem Pflug oder Hirtenstab, war an dieser Stelle vermutlich ein Hirt umgekommen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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