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Das Einhaus in Fachwerk über hohem Bruchsteinsockel (Keller) mit einläufiger Außentreppe wurde um 1780/1810 erbaut. Es war ehemals ein Wirtshaus. Der Wohnteil ist einstöckig und traufseitig verschindelt. Zweistöckiger Anbau des späteren 19. Jahrhunderts; Biberschwanzziegeldach, Bleiglasfenster erhalten. Anwesen in bemerkenswert ungestörtem Zustand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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