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Steinkreuznest, bestehend aus drei Steinkreuzen, bereits im 16. Jahrhundert erwähnt. Allerdings sind nur das mittlere, fragmentierte Steinkreuz, dem man 1974 unpassenderweise ein zweites, kleineres Kreuz aufgesetzt hat, und die beiden Bodenplatten der anderen Kreuze original. Angeblich kamen hier die drei letzten aus dem Geschlecht derer von Habern gewaltsam ums Leben. Wahrscheinlicher ist die Legende, daß hier ein Handwerksbursche ermordet worden sein soll.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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