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Spätes, aber sehr gut erhaltenes Beispiel eines Backhäuschens mit Schweinestall, 1938 erbaut. Vorderteil in Fachwerk, hintere Hälfte mit Ofenbirne und Schweinestall in Sandstein, das Ofengewölbe selbst aus Backstein gemauert. Ziegeldach erneuert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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