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Auf massivem Steinsockel gestelztes, einstöckiges Wohnhaus einer kleinen Hofreite, kurz vor 1807 gebaut, da damals in einer Urkunde als neuerbaut bezeichnet. Nach einem Brand 1852 an einer wenig höher gelegenen Stelle neu aufgeschlagen. Regelmäßiges Fachwerk von guter handwerklicher Qualität; hohe, einläufige Freitreppe. Sprossenfenster neu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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