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Entlang der "Hohen Straße", einer uralten Wegverbindung (wie es sie unter diesem Namen häufig gibt), die dem Höhenrücken des Geissbergs folgt und die Gemarkungen Haisterbach, Günterfürst, Elsbach und Erbach (Roßbach) von den Gemarkungen Hüttenthal und Unter-Mossau scheidet, stehen mindestens zehn unbehauene oder grob geglättete Sandsteinblöcke von bis zu 80 cm Höhe. Sie tragen die sorgfältig eingehauenen Initialen "G"(westlich) und "E" (östlich), die für die Erbacher Grafen Georg und Eberhard stehen sollen. Die Steine werden als Markierung der Nutzungsgrenzen anläßlich der Teilung der Erbacher Mark im Jahr 1544 gedeutet. Ebensolche Teilungssteine gibt es auch zwischen Olfen und Güttersbach (1579 datiert). Im Volksmund heißen sie "Eberhardsteine".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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