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Spätmittelalterliches Steinkreuz, dessen einer Querarm abgebrochen ist. Standort etwa 1km südlich von Haisterbach, nahe einer Stelle, wo fünf Wege auseinander gehen ca. 30m im Wald. Der Name "Linsenkreuz" ist auf das umliegende Gewann übergegangen. Laut einer Sage sollen sich hier zwei Buben totgekitzelt haben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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Baum |