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Wohnhaus einer geschlossenen, landschaftlich reizvoll gelegenen Hofreite, der untersten in der Gruppe von vier großen Höfen im Oberdorf. Einstöckiges, holzverschindeltes Fachwerkhaus mit Krüppelwalmdach, hofseits auf hohem Quadersockel mit Keller. Ehemalige Haustür mit Sandsteingewände und Verdachung, im Sturz 1848 datiert. Störungen durch die zur Terrasse umgebaute Freitreppe und eine überdimensionierte Gaubenzeile.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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