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Einstöckiges Wohnhaus einer großen Hofreite im Unterdorf. Verschindelter Fachwerkbau auf straßenseitigem Kellersockel aus Sandstein, im Osten das dreizonige, konstruktive Fachwerk freiliegend. Krüppelwalmdach. Bauzeit aufgrund deutlicher Analogien zu den Häusern im Oberdorf um 1840 anzusetzen. Im Scheitel des Kellerbogens ein Wirbelrad in Flachrelief.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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