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Das Schloß der Freiherren von Gemmingen-Hornberg, die Kirche (Bahnhofstraße 4) und das ehemalige Rentamt (Bahnhofstraße 2) bilden zusammen mit dem Gemmingen''schen Wirtschaftshof (Darmstädter Straße/Bahnhofstraße) und dem großen Park einen Denkmalbezirk von künstlerischer und historischer Bedeutung in der Ortsmitte von Fränkisch-Crumbach, der keine weiteren Beeinträchtigungen mehr erfahren sollte (Teilabbruch der Parkmauer!).
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |