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Geschnitzter Eckständer in kräftigem Relief mit geflochtenem Rundstab und der Inschrift "Gotthartt Barnnsteinner Anno 1716", möglicherweise in Zweitverwendung an der Ecke des kleinen verputzten Fachwerkhauses angebracht, das für eine so aufwendige Schnitzarbeit zu dürftig dimensioniert erscheint.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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