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In einer Straßengabelung gelegenes, gestelztes Tagelöhnerhaus des späten 18. oder frühen 19. Jahrhunderts in urwüchsigem, ungestörtem Fachwerk. Einst im Besitz der Herren von Gemmingen, stand das Haus der Überlieferung nach ehemals im Herrenwald und soll von einer Zigeunerfamilie bewohnt worden sein, die im Dienst der Herrschaft den Wald bewirtschaftete.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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