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Vierseitige, einzeln gelegene Hofanlage von großer Originalität, seit knapp hundert Jahren als Ferienhof in Benutzung. Einstöckiges, massives Wohnhaus auf Bruchsteinsockel, mit paarigen, halbrund ausgeschnittenen Fenstern im Obergeschoß, ca. 1880, um 1900 in Querrichtung durch eine auf Streben ruhende zweistöckige "Kraglaube" mit Mansardgiebeldach erweitert. Der einstige Bau etwa gleichzeitig mit einem oktogonalen Turmerker ausgestattet. Neben dem alten Wohnhaus ein U-förmiges Gästehäuschen in Fachwerk mit überdachter Veranda. Kuriose Gebäudegruppe des Jugendstils mit Schweizerhaus-Elementen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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