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Zweistöckiges, dreizoniges Fachwerkwohnhaus einer Hofreite, wurde nach einem Brand 1763 neu erbaut (Inschrift über der Haustür). Hoher Kellersockel mit neuer zweiläufiger Freitreppe; kräftiges, konstruktives, streng dreizoniges Fachwerkgefüge mit geschoßhohen Streben an Bund- und Eckpfosten. Für die Streusiedlung Erlau (ehemals von Gemmingen''scher Besitz) typische Einzellage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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