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Zweistöckiges Wohnhaus einer geschlossenen Hofreite. Stattlicher, verschindelter Fachwerkbau auf hohem, massivem Kellersockel mit (erneuerter) Freitreppe, nach Angaben der Besitzer vor 1700 erbaut, dürfte aber nach alten Fotografien, die das Fachwerkgefüge zeigen, nur wenig älter als das Nachbarhaus sein, also ca. Mitte 18. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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