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Güttersbach, das bis 1806 Bestandteil des Gemmingen'schen Besitzes und einst eine größere Streusiedlung war, schrumpfte zwischen 1829 und 1875 von 24 auf 13 Einwohner. Heute gibt es nur noch zwei große, vierseitig geschlossene Hofreiten, die sich mit dem sie umgebenden Baumbestand hervorragend in die Landschaft einfügen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |