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Jüngster der zahlreichen, über das gesamte Gemeindegebiet verstreuten Bildstöcke, nach Inschrift 1927 gesetzt. Rechteckiger Schaft aus Sandstein, Bildgehäuse mit geschweiftem Giebel im Stil des 18. Jahrhunderts und kleinem Kreuz auf der Spitze.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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