Südansicht, Bauaufnahme Staatsbauschule Darmstadt 1948
Innenansicht, evangelische Pfarrkirche
Grundriß, Bauaufnahme Staatsbauschule Darmstadt 1948
Westansicht, Bauaufnahme Staatsbauschule Darmstadt 1948
Nordansicht, Bauaufnahme Staatsbauschule Darmstadt 1948
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Odenwaldkreis
Oberzent
Schöllenbach
  • Weißenbörner Weg 2
Evangelische Pfarrkirche
Flur: 1
Flurstück: 6/1

Eine der zahlreichen Quellenkirchen des Odenwalds (vgl. u. a. Beerfelden, Falken-Gesäß und Hesseneck, Hesselbach), in vorreformatorischer Zeit ein vielbesuchtes Marienheiligtum, erbaut von Schenk Philipp IV. von Erbach und 1465 geweiht. Nach der Reformation allmählich verfallen und vielleicht im Dreißigjährigen Krieg zerstört. Das Langhaus, ehemals ein dreischiffiger Raum zu mindestens drei Jochen, wurde im 18. Jahrhundert abgetragen. Übrig blieb der Chor, ein außen mit Strebepfeilern bewehrter Bau mit 5/8-Schluss, der 1782/83 mit einer neuen Westwand und neuem Dach versehen wurde. Das alte Portal der Kirche erhielt eine neue Funktion als Eingang zum alten, im 18. Jahrhundert ummauerten Friedhof, der die Kirche umgibt. Der Kirchenraum zeigt noch die kämpferlosen spätgotischen Gewölbeansätze. Die Fenster verloren im 18. Jahrhundert ihr Maßwerk und erhielten rundbogige Abschlüsse.

Das einst bedeutendste Ausstattungsstück, ein prächtiger spätgotischer Flügelaltar mit dem Stammbaum Christi, ziert heute die St. Hubertuskapelle im Erbacher Schloss. Der heutige Kanzelfuß besteht vermutlich aus Säulentrommeln der früheren Langhausstützen. Neben dem Portal steht ein Grabkreuz von 1663 (Schaft ersetzt). Ein Grenzstein des 18. Jahrhunderts mit Mainzer und Erbacher Wappen, heute neben dem Eingang des Friedhofs, stammt aus der Höllklinge südlich von Schöllenbach.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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