Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Eine der zahlreichen Quellenkirchen des Odenwalds (vgl. u. a. Beerfelden, Falken-Gesäß und Hesseneck, Hesselbach), in vorreformatorischer Zeit ein vielbesuchtes Marienheiligtum, erbaut von Schenk Philipp IV. von Erbach und 1465 geweiht. Nach der Reformation allmählich verfallen und vielleicht im Dreißigjährigen Krieg zerstört. Das Langhaus, ehemals ein dreischiffiger Raum zu mindestens drei Jochen, wurde im 18. Jahrhundert abgetragen. Übrig blieb der Chor, ein außen mit Strebepfeilern bewehrter Bau mit 5/8-Schluss, der 1782/83 mit einer neuen Westwand und neuem Dach versehen wurde. Das alte Portal der Kirche erhielt eine neue Funktion als Eingang zum alten, im 18. Jahrhundert ummauerten Friedhof, der die Kirche umgibt. Der Kirchenraum zeigt noch die kämpferlosen spätgotischen Gewölbeansätze. Die Fenster verloren im 18. Jahrhundert ihr Maßwerk und erhielten rundbogige Abschlüsse.
Das einst bedeutendste Ausstattungsstück, ein prächtiger spätgotischer Flügelaltar mit dem Stammbaum Christi, ziert heute die St. Hubertuskapelle im Erbacher Schloss. Der heutige Kanzelfuß besteht vermutlich aus Säulentrommeln der früheren Langhausstützen. Neben dem Portal steht ein Grabkreuz von 1663 (Schaft ersetzt). Ein Grenzstein des 18. Jahrhunderts mit Mainzer und Erbacher Wappen, heute neben dem Eingang des Friedhofs, stammt aus der Höllklinge südlich von Schöllenbach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |