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Ehemalige Schneidmühle des Schöllenbacher Hammers, ein völlig unversehrter, einstöckiger, verschindelter Fachwerkbau der Mitte des 18. Jahrhunderts über Quadersockel auf der Hangseite. Einläufige Freitreppe mit originalem schmiedeeisernem Geländer, darunter ein notdürftig renovierter Kellereingang mit dem Berufszeichen der Hufschmiede und der Jahreszahl 1744 im Bogenscheitel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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