Bahnhofstraße
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Odenwaldkreis
Höchst
  • Gesamtanlage
Bahnhofstraße

Die Gesamtanlage umfaßt die beidseitige Bebauung der Bahnhofstraße, beginnend am Straßenknick Ecke Bismarckstraße, bis hin zum Bahngelände. Der Bau der Odenwaldbahn 1868-71, der auf Höchster Gebiet die Errichtung eines Tunnels bei Hetschbach und einiger Eisenbahnbrücken notwendig machte, ließ die Einwohnerzahl von Höchst vorübergehend auf 2.700 (gegenüber 1.571 im Jahr 1861 bzw. 1.776 im Jahr 1885) ansteigen. In dieser Zeit ist ein Aufschwung der Steinhauerei festzustellen, der am Beispiel des Hauses Bahnhofstraße 9, dem Haus eines Steinbruchbesitzers, besonders sinnfällig wird. Die Straße wurde gleichzeitig mit der Bahnlinie als Verbindungsstück zwischen dem Bahnhof und der Landstraße nach Brensbach neu angelegt und zwischen 1872 und der Jahrhundertwende bebaut. Es handelt sich um eine in Höchst bis dahin ungewohnte Bebauung durch ein- bis zweistöckige historistische Villen und Behördenhäuser, häufig mit Drempel oder Giebelaufbau in Fachwerk. Die außergewöhnliche Breite der Fahrbahn und ihre Bepflanzung mit niedrigen Platanen, die nach 1945 einen früheren Baumbestand ersetzte, vervollständigen den ungewöhnlich einheitlichen Charakter einer Straße, die den "Typus Bahnhofstraße" in reinster Form und mit gutem architektonischen Niveau


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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