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Die Erbacher Straße, Hauptstraße dieses zwischen Dorf und Stadt stehenden Marktfleckens, verdankt ihre deutliche Verbreiterung zwischen Klosterhügel und Mümlingbrücke offensichtlich ihrer Eigenschaft als Straßenmarkt, ein deutliches Indiz für das hohe Alter des Marktprivilegs. Sie durchquert den einst mit einem Wallgraben befestigten Dorfbereich zwischen "Bürgergraben" und "Schanz" von Südosten nach Nordwesten. Charakteristisch ist noch heute - trotz der uns heute unverständlichen Niederlegung eines ganzen Straßengevierts Anfang der 70er Jahre - die wegen des Platzmangels enge und lückenlose Bebauung durch langgestreckte Hakenhöfe auf schmalen Parzellen, häufig mit überbauten Toreinfahrten. Trotz störender Eingriffe, besonders im Erdgeschoßbereich einiger Häuser, bietet die Erbacher Straße noch heute weitgehend die ursprüngliche Reihung großer Hofreiten, im Gegensatz zu den angrenzenden Straßen, wo Arbeiter- und Handwerkerhäuser mit landwirtschaftlichen Nebenerwerbsgebäuden vorherrschen.
Die Gesamtanlage umfaßt die Häuser 10-28 (Nordostseite) und 5-17, wobei vor allem die Fachwerkbauten 9-17 der Südwestseite eine Vorstellung vom einstigen Aussehen des Marktfleckens vermitteln.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |